
Zum Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich eine nachhaltige Form der Holznutzung. Dieser Grundsatz der forstlichen Nachhaltigkeit wurde bereits 1713 von Hans Carl von Carlowitz in seinem Werk über die Nachhaltigkeit manifestiert.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit beinhaltet, den Grundsatz, dem Wald nicht mehr Holzmasse zu entnehmen als gleichzeitig nachwächst. Ziel ist es somit, nachfolgenden Generationen mindestens gleiche, wenn nicht bessere Ressourcen zu überlassen. Diese Verpflichtung gegenüber den zukünftigen Generationen wurde mittlerweile gesetzlich verankert. Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) verpflichtet Waldbesitzer dazu, ihre Wälder "ordnungsgemäß und nachhaltig" (§ 11 BWaldG) zu bewirtschaften.
Für die Gutsverwaltung bedeutet "Nachhaltige Forstwirtschaft" früher wie heute, Waldflächen so zu betreuen und zu nutzen, dass sie ihre biologische Vielfalt, Produktivität, Verfügbarkeit und Vitalität behalten. Somit ist die Fähigkeit gegeben, wichtige ökologische, ökonomische und soziale Funktionen, gegenwärtig und in Zukunft zu erfüllen.
Die Gutsverwaltung unterstreicht ihr Bewusstsein gegenüber dem Ökosystem Wald, dadurch dass ihr Forstbetrieb einer geprüften forstlichen Zertifikation unterliegt. Ebenso kann festgehalten werden, dass die Gutsverwaltung im Umgang mit dem unverzichtbaren Roh- und Werkstoff Holz verantwortungsvoll umgeht. Eine Herausforderung für die heutigen Waldbesitzer stellt der Klimawandel dar. Dieser bedroht unsere Wälder zunehmend durch abiotische und biotische Schäden. Von daher ist es das oberste Ziel der Gutsverwaltung auf bisher bewährte und risikoarme Baumarten zurückzugreifen. Zudem gewährleistet eine standortgerechte Baumartenwahl ein vorbeugendes Werkzeug für den Waldschutz.